Fußbodensanierung nach DGUV Information 201-012 (bisher: BGI 664)

Abschleifen von asbesthaltigen schwarzen Kleber mit einem zertifizierten Fußbodenschleifverfahren BT 17.93 nach TRGS 519.

Emissionsarme Verfahren für Tätigkeiten mit geringer Exposition gemäß Nr. 2.9 TRGS 519, Ergänzung (Stand: 09.2021)

Dieser asbesthaltiger Bitumenkleber, auch als PAK-Kleber bekannt, wurde verwendet um die sogenannten Floor-Flex-Platten oder Vinyl-Flex Platten mit Fußboden zu verkleben. Dieses Schleifverfahren, bekannt als Fußbodenschleifverfahren BT17.93 nach TRGS 519, sorgt für eine sichere Entfernung der Kleber.
Diese asbesthaltigen (Asbestanteil 5-20%) quadratischen „Bodenfliesen“, meist 30×30 cm oder 40×40 cm, mit einer Stärke von ca. 2-3 mm, waren in den Farben grau, blau und schwarz in Marmoroptik produziert und als Standardausführung in Häusern und Wohnungen der 60er – 70er und noch bis Ende 80er Jahre verwendet.
Der Kleber ist in der Eigenschaft als Kleber ungeeignet – die Klebekraft ist nicht andauernd, die Verklebung lässt sich leicht lösen.

AsbestbodensanierungAsbestschleifverfahren
AsbestbodensanierungAsbestschleifverfahren

Fußbodensanierung – Sanierung von Asbest -oder PAK- belasteten Füßböden

  • Entfernen von Floor-Flex-Platten / Vinyl-Flexplatten (BT11 Verfahren gemäß Nr. 2.9 TRGS 519)
  • Abschleifen von Asbest-oder PAK-haltigen Klebern (Schwarzkleber) an Fußböden (Bodenschleifverfahren BT17.93 – Emissionsarme Verfahren für Tätigkeiten mit geringer Exposition gemäß Nr. 2.9 TRGS 519. Das Fußbodenschleifverfahren BT17.93 nach TRGS 519 gewährleistet dabei maximale Sicherheit beim Abschleifen von asbesthaltigen Bitumenklebern von mineralischem Untergrund.
  • Durchführung mechanischer Raumluftreinigung (Luftreinigungsanlage mit HEPA-Filter H14, Abscheidegrad >99,995% für alle Stäube)