In Deutschland befinden sich noch immer auf zahlreichen Dächern, an Fassaden und in Innenbereichen asbesthaltige Produkte – obwohl die Verwendung der Substanz seit 1993 verboten ist. Viele Eigenheimbesitzer, deren Haus vor den 1990er-Jahren errichtet wurde, möchten deshalb ihr Objekt schnellstmöglich sanieren.

Doch wenn die Asbestplatten entfernt wurden, wohin damit? Der folgende Beitrag gibt einen Einblick in die Asbestentsorgung und erklärt, warum Privatpersonen den gefährlichen Abfall nicht selbst entsorgen dürfen.

Was ist eigentlich Asbest?

Asbest galt in den 1960er- bis 80er-Jahren als wahres Wundermittel: Er ist sehr hitzebeständig, widerstandsfähig gegen Chemikalien, nicht brennbar und sowohl zugfest als auch elastisch. Des Weiteren lässt es sich gut mit anderen Materialien verbinden und ist dabei kostengünstig und leicht verfügbar.

Diese Eigenschaften sorgten dafür, dass Asbest viel genutzt wurde, beispielsweise in Fassaden oder Dachplatten. Doch auch in Fliesenkleber und Rohrummantelungen lässt sich Asbest nachweisen. In den 1990er-Jahren stellte sich jedoch heraus, dass Asbest gesundheitsgefährdend ist. Er besteht aus feinen Fasern, die, wenn sie eingeatmet werden, unter anderem Lungenkrebs auslösen können.

Aus diesem Grund wurde der Stoff in Deutschland im Jahr 1993 verboten. Seit 2005 darf er innerhalb der ganzen EU nicht mehr verwendet werden. Möchten Sie Asbest entsorgen, sind aufgrund seiner gesundheitsgefährdenden Eigenschaften spezielle Vorkehrungen zu ergreifen.

Die Asbestfasern haben die Eigenschaft, sich bei Einwirkung von außen in noch feinere Fasern aufzuspalten, die über die Atemwege leicht in die Lunge gelangen. Dort können sie sich festsetzen und das Gewebe reizen – durch die daraus resultierenden Narben entsteht eine Verhärtung, die auch Asbestose genannt wird. Lungenkrebs kann ebenfalls eine Folge von Asbest sein. Wandern die Fasern von der Lunge zum Bauch- oder Brustfell, kann sich auch dort ein Tumor bilden.

FAQ: Asbest entsorgen

Warum gelten für die Entsorgung von Asbest besondere Vorschriften?

Bei Asbest handelt es sich um einen gesundheitsgefährdenden Stoff, der zu Lungenkrebs führen kann. Aus diesem Grund müssen bei der Müllentsorgung gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.

Dürfen Privatpersonen Asbest entfernen?

Für die Einschätzung spielt es eine entscheidende Rolle, wie der Asbest verarbeitet wurde.

Was droht, wenn Asbest nicht vorschriftsmäßig entsorgt wird?

In diesem Fall kann eine Straftat vorliegen, für die der Gesetzgeber eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

Der richtige Platz für Asbest: Die Sondermüllentsorgung

Schadstoffhaltige Abfälle, zu denen Asbest zweifellos gehört, sind Sache der Sondermüllentsorgung. Diese Form der Entsorgung wird von Fachpersonal sorgfältig überwacht und dokumentiert. Dabei wird streng darauf geachtet, dass die Fasern absolut dicht verpackt werden und keine gesundheitsgefährdenden Stoffe hinausgelangen.

Asbestabfälle, die während einer Schadstoffsanierung anfallen, müssen laut Asbestrichtlinie zwingend über die Sondermüllentsorgung erfolgen! Die Asbestrichtlinie regelt seit den 90er Jahren die Bewertung und Sanierung schwachgebundener Asbestprodukte. Asbestzementprodukte, wie Wellasbestplatten, werden dabei nicht berücksichtigt. Die Dringlichkeit einer Sanierung wird von der Asbestrichtlinie genau geregelt und in drei Stufen unterteilt:

  • Dringlichkeitsstufe I: Sanierung unverzüglich erforderlich
  • Dringlichkeitsstufe II: Neubewertung mittelfristig erforderlich (innerhalb von zwei Jahren)
  • Dringlichkeitsstufe III: Neubewertung langfristig erforderlich (innerhalb von fünf Jahren)

Liegt Dringlichkeitsstufe I vor, muss eine Schadstoffsanierung laut Bauordnung schnellstmöglich erfolgen, da von einer konkreten Gefahr auszugehen ist. Es werden drei Verfahren zur Sanierung unterschieden:

  • Entfernen
  • Beschichten
  • Räumliche Trennung

Der Erfolg dieser Maßnahmen muss in regelmäßigen Abständen durch Sachverständige kontrolliert werden.

Asbestentsorgung von privat – dürfen Privatpersonen den Baustoff entsorgen?

Werden Asbestplatten vom Dach entfernt, ist höchste Vorsicht geboten. Denn sobald die schädlichen Fasern freigesetzt werden, entsteht ein gesundheitliches Risiko für die Umgebung. Aus diesem Grund darf die Entfernung der Dachplatten sowie die Schadstoffsanierung nur von Spezialunternehmen durchgeführt werden.

Gleiches gilt für die Asbestentsorgung: Privatpersonen sollten diese Aufgabe ebenfalls Sachverständigen überlassen. Dafür sprechen die folgenden Punkte:

  • Asbesthaltige Abfälle wurden durch den EU-Rat im Jahr 2001 als gefährlich eingestuft. Die Gefahr, bei der Entfernung oder Entsorgung von Asbest durch Privatpersonen schädliche Fasern freizusetzen, ist vergleichsweise groß.
  • Für die Entsorgung müssen strenge Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden, die in der TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrenstoffe 519) festgehalten sind. So ist beispielsweise die vorgegebene Schutzkleidung zu tragen, über die jedoch nur die Spezialfirmen verfügen.
  • Wenn von Ihnen beauftragte Fachunternehmen die Demontage sowie Entsorgung der schädlichen Abfälle übernehmen, können Sie die Kosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen. Übernehmen Privatpersonen diese Maßnahmen, ist das nicht möglich.

Worauf ist bei der Asbestentsorgung von privat zu achten?

Die Asbestentsorgung von privat ist nicht ratsam, da dieser Vorgang einigen strengen Richtlinien unterliegt. Bei der Beseitigung Ihres schädlichen Asbest-Wellplatten-Abfalls sollten Sie deshalb folgende Aspekte berücksichtigen:

Bei geringen Mengen kann die Asbestentsorgung zwar von privat erfolgen. Allerdings raten wir davon ab, da auch hier die Gefahr besteht, dass Fasern freigesetzt werden und über die Atemwege in die Lunge gelangen. Deshalb sollte die Entsorgung dieser geringen Mengen ebenfalls von Spezialunternehmen durchgeführt werden. Diese können die Materialien unter anderem an diesen Orten entsorgen:

  • in Lagern von Asbestentsorgungsunternehmen
  • in Werkstoffhöfen
  • an Deponien
  • bei Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

Größere Mengen Asbest-Wellplatten dürfen nur auf dafür vorgesehene Deponien gebracht werden. Solche Sonderdeponien sind durch entsprechende Behörden zugelassen.

Achtung: Sonderabfalldeponien!

Möchten Sie Ihre Asbestabfälle auf solch einer Sonderdeponie entsorgen, benötigen Sie mehrere Bescheinigungen. Dazu gehören die Transportgenehmigung, ein Begleitschein sowie der Entsorgungsnachweis.

Die Asbestentsorgung von privat beziehungsweise durch das beauftragte Unternehmen muss in speziellen Behältern erfolgen. Hierbei handelt es sich um die sogenannten Bigbags, reißfeste und fest verschließbare Säcke. Dadurch kann verhindert werden, dass Fasern an die Umgebung abgegeben werden.

Bei einer Asbestentsorgung von privat ist in der Regel kein Entsorgungsnachweis über die sachgerechte Entsorgung nötig, da es sich nur um geringe Abfallmengen handelt. Dennoch sollten Sie sich solch einen Nachweis ausstellen lassen, um diesen bei etwaigen Fragen durch Behörden vorlegen zu können.

Achten Sie bei schwach gebundenen Abfällen darauf, dass diese unbedingt in Zement gegossen werden – auf diese Weise wird vermieden, dass die gefährlichen Fasern freigesetzt und eingeatmet werden.

Die Abfallentsorgung von Asbestlieferungen müssen Sie mit einem speziellen Hinweisschild kennzeichnen, damit deutlich wird, dass es sich um gefährliche Abfälle handelt.

Handelt es sich um einen gewerblichen Transport, muss eine Transportgenehmigung eingeholt werden. Bei einer privaten Asbestentsorgung ist diese Genehmigung nicht erforderlich.

Was kostet das Entsorgen von Asbestplatten?

Bei der Entsorgung von Asbestplatten sind die Kosten natürlich im Auge zu behalten. Erfolgt die private Asbestentsorgung im Zuge einer Dachsanierung, können Sie eventuell finanzielle Hilfe von Ländern, Kommunen oder dem Bund in Anspruch nehmen. Deswegen mögen die Summen zwar hoch erscheinen, sind jedoch meist finanzierbar. Voraussetzung für die Förderprogramme sind jedoch häufig energetische Sanierungsmaßnahmen.

Die Kosten des Entsorgens von Asbestplatten richten sich nach dem jeweiligen Unternehmen, dem Asbestbefall, den Kosten für die Abfallentsorgung und den darauf folgenden Maßnahmen.

Beachten Sie, dass die Preise von Region zu Region sehr starken Schwankungen ausgesetzt sind.